In der folgenden interaktiven PDF Datei des Kultusministeriums finden Sie alle wichtigen Informationen über die bayerische Grundschule.

https://www.km.bayern.de/epaper/2022-Die-bayerische-Grundschule/index.html

Sie finden dort unter anderem die Themen

  • Pädagogische Ziele
  • Informationen zum Übergang vom Kindergarten in die Grundschule
  • Angaben zur Stundentafel, Lehrplan und Unterricht
  • Digitale Bildung
  • Individualisierung in der Grundschule
  • Leistungserhebung
  • Betreuungsmöglichkeiten
  • Zusammenarbeit von Eltern und Schule
  • Bildungsweg nach der Grundschule

Wissenswertes zum Übertritt

Mit Beginn des Schuljahres 2009/10 gab es einige Neuerungen bezüglich der Beratung und Transparenz der Übertrittsphase.

Wichtige Neuerungen sind hier für Sie zusammengefasst:

1) Richtzahlen für Leistungsnachweise

Die Volksschulordnung (VSO) nennt bis zum Erhalt der Übertrittszeugnisse in den Fächern Mathematik, Deutsch und HSU einen Richtwert für eine angemessene Zahl an Probearbeiten. Diese sollen -abgesehen von begründeten Ausnahmefällen- nicht überschritten werden.

Deutsch: 12 bewertete Probearbeiten

Mathematik: 5 bewertete Probearbeiten

Heimat- und Sachunterricht: 5 bewertete Probearbeiten

2) Ankündigung von Probearbeiten

Durch die Ankündigung von Probearbeiten spätestens eine Woche vor deren Durchführung sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich sinnvoll vorzubereiten. Dies schult Arbeitstechniken, die in der 5. Jahrgangsstufe vorausgesetzt werden, und reduziert den Leistungsdruck.

3) Stärkere Ausweisung von Lernphasen

Durch die Festlegung von Zeiträumen, in denen keine bewertete Probearbeiten (in den Fächern Mathematik, Deutsch, HSU) stattfinden, soll die Transparenz der Leistungsbewertung erhöht werden. Für die 4. Jahrgangsstufe sollen bis zum Übertritts-zeugnis mindestens 4 Wochen von bewerteten Probearbeiten frei gehalten werden. Diese Zeiträume können für jedes der genannten Fächer (Ma, D, HSU) individuell festgelegt werden und sind den Eltern mitzuteilen.

Die Regelung gilt nicht für Religion/Ethik und Musik.

Die Übertrittsmodalitäten im Einzelnen (Stand Mai 2009): Maßgeblich für den Übertritt an Gymnasium oder Realschule sind die Noten in Deutsch (D), Mathematik (M) sowie Heimat- und Sachunterricht (HSU), die Leistungen im Probeunterricht und der Elternwille.

  • Bis zur Durchschnittsnote 2,33 in D/M/HSU erfolgt im Übertrittszeugnis eine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasiumbis 2,66 für die Realschule, in allen anderen Fällen für die Mittelschule.
  • Kinder, die für die gewünschte Schulart keine Empfehlung erhalten haben, können – unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten – am Probeunterricht dieser weiterführenden Schulen teilnehmen. Der Probeunterricht wird bei der aufnehmenden Schulart in D und M ist bestanden, wenn in einem Fach (D oder M) mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.
  • Letztverantwortliche Elternentscheidung: Ab 2009/2010 können die Eltern ihr Kind bis zu einer Notengrenze von jeweils 4 in D und M im Probeunterricht eigenverantwortlich auf die vorgesehene Schulart schicken.

Die gesamte Übertrittsphase wird durch eine umfassende Beratung der Familien und Kinder begleitet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de.